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FCKW-Ausstieg (R22-Verbot)

Flurchlorkohlenwasserstoffe sind seit Jahrzehnten als „Ozonkiller“ bekannt. Die Verordnungen für stationäre Kälteanlagen zum FCKW-Ausstieg gelten insbesondere auch für teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (H-FCKW). Dazu zählen das Kältemittel R22 sowie alle Gemische, die auf R22 basieren, wie R401A/B, R402A, R403A/B, R408A und R409A/B.

Chronologie des R22-Verbots in Kälteanlagen

Seit Januar 2000 dürfen in Deutschland keine Neuanlagen mehr aufgestellt werden, die das Kältemittel R22 sowie R22-haltige Gemische (kurz: R22) enthalten.

Ab Januar 2010 erlaubt der Gesetzgeber auch für bestehende Anlagen den Einsatz von R22 nur noch in wiederverwerteter (recycelter) Form.

Ab Januar 2015 darf R22 überhaupt nicht mehr nachgefüllt werden.


Betreiber von Kälteanlagen sollten mit diesen Konsequenzen rechnen:

  • Spätestens ab Januar 2010 wird der Preis für das recycelte R22 sprunghaft steigen und den Preis der FCKW-freien Kältemittel übersteigen.
  • Ab 2014 wird das Kältemittel R22 voraussichtlich nicht mehr in ausreichender Menge verfügbar sein.
  • Wenn dann ein Leck entsteht, muss die Anlage sofort umgestellt werden, was zu einem längeren Stillstand führen kann.

Mit einer rechtzeitig geplanten Umstellung können diese Risiken vermieden werden.


Quelle: BIV

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